wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 19.03.2013

Verwaltungsgericht stoppt Überstellung einer syrischen Familie nach Polen

Bescheide wurden den Betroffenen erst unmittelbar vor Durchführung der Überstellung bekanntgegeben

Die Durchführung einer Überstellung muss den Betroffenen so bekannt gegeben werden, dass diese noch die Gelegenheit haben, rechtzeitig ihre Rechte wahrzunehmen. dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 11jähriger Sohn der syrischen Familie hatte sich der Überstellung durch Flucht entzogen. Nach ihm wurde in der Folge im Rahmen einer größeren Aktion gesucht. Die Mutter durfte für die Zeit der Suche bleiben; mit der Überstellung des Vaters und der beiden anderen Kinder der Familie nach Polen wurde begonnen. Nachdem der Beschluss des Gerichts ergangen war, wurde deren Überstellung alsdann abgebrochen. Der 11jährige wurde am Abend gefunden.

Vorerst darf keine Überstellung durchgeführt werden

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Bescheide den Betroffenen erst unmittelbar vor Durchführung der Überstellung bekannt gegeben worden seien und auch der Überstellungstermin dem Prozessbevollmächtigten nicht zuvor mitgeteilt worden sei, sodass der Familie eine rechtzeitige Wahrnehmung ihrer Rechte nicht möglich gewesen sei. Die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren seitens der Familie geltend gemachten Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Überstellung nach Polen könnten angesichts des hohen Eilbedürfnisses nicht hinreichend sicher geprüft werden, sodass zumindest bis zur mündlichen Verhandlung, die für den 02. April 2013 terminiert ist, eine Überstellung nicht erfolgen dürfe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Trier__Verwaltungsgericht-stoppt-Ueberstellung-einer-syrischen-Familie-nach-Polen~N15469

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15469 Dokument-Nr. 15469

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.