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Die Durchführung einer Überstellung muss den Betroffenen so bekannt gegeben werden, dass diese noch die Gelegenheit haben, rechtzeitig ihre Rechte wahrzunehmen. dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 11jähriger Sohn der syrischen Familie hatte sich der
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 15469
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