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Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die Dienstentfernung eines Justizvollzugsbeamten, der eine sexuelle Beziehung zu einer Gefangenen unterhält, rechtmäßig ist.
Im zugrunde liegenden Fall klagte das Landes Rheinland-Pfalz auf endgültige Entfernung eines Justizvollzugsbeamten, der in einer Gefängniszelle bei geöffneter Tür einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer Gefangenen hatte.
Das Verwaltungsgericht Trier gab der Klage statt. Bereits zuvor hatte die Kammer die Rechtmäßigkeit einer vom Land ausgesprochenen vorläufigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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