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Die vorläufige Dienstenthebung eines rheinland-pfälzischen Justizvollzugsbeamten und die Einbehaltung von 20 % seiner monatlichen Bezüge wird nicht ausgesetzt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Land im November 2012 die vorläufige
An der Rechtmäßigkeit der Anordnung bestünden keine ernstlichen Zweifel. Nach derzeitigem Erkenntnisstand habe sich der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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