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Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Gerichtsvollzieher, der in einer Vielzahl von Fällen zu Unrecht Gebühren und Auslagen (Wegegelder, Dokumentenpauschalen und teilweise doppelte Gebühren) zum Nachteil von Gläubigern abgerechnet hat, aus dem Dienst zu entfernen ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein
Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen habe, das mit der Entfernung aus dem Dienst geahndet werden müsse. Zwar bewegten sich die durch die zu Unrecht erfolgten Abrechnungen erlangten Einzelbeträge nur im dreistelligen Bereich, der Beamte habe insofern jedoch über mehrere Jahre systematisch, hartnäckig und bedenkenlos aus eigennützigen Motiven Straftaten begangen. Dabei habe er die ihm gegenüber den Gläubigern obliegende Vermögensbetreuungspflicht kontinuierlich missachtet.
Die Zerstörung des Vertrauens der Allgemeinheit und seines Dienstherrn habe er umso mehr bewirkt, als er in zwei Forderungssachen vereinnahmte Beträge nicht unverzüglich an die Gläubiger weitergeleitet habe. Hierfür habe er eine erhebliche Hemmschwelle überschreiten müssen.
Ein Beamter, der sich bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an in seinem Gewahrsam stehenden Vermögenswerten vergreife, zerstöre in aller Regel das für die Fortdauer des Beamtenverhältnisses notwendige Vertrauen in seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit. Das gelte erst recht für einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 18008
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