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Ein Postbeamter, der im Rahmen seiner Tätigkeit als Zusteller ihm anvertraute Gelder unterschlägt, darf aus dem Dienst entfernt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Postbeamter, der Nachnahmebeträge in Höhe von insgesamt ca. 4.200 Euro im Rahmen seiner Zustellertätigkeit unterschlagen hatte aus dem Dienst entfernt.
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Trier entschied. Nach Auffassung der Richter habe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 12873
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