wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.11.2011
4 K 881/11.TR -

Entfernung aus dem Dienst wegen Unterschlagung von Nachnahmebeträgen

Schweres Dienstvergehen macht Entfernung aus dem Dienst unausweichlich

Ein Postbeamter, der im Rahmen seiner Tätigkeit als Zusteller ihm anvertraute Gelder unterschlägt, darf aus dem Dienst entfernt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Postbeamter, der Nachnahmebeträge in Höhe von insgesamt ca. 4.200 Euro im Rahmen seiner Zustellertätigkeit unterschlagen hatte aus dem Dienst entfernt.

Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn nachhaltig zerstört

Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Trier entschied. Nach Auffassung der Richter habe der Beamte sich mit der Unterschlagung von Nachnahmebeträgen in 34 Fällen eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht. Mit dem Zugriff auf die ihm anvertrauten Gelder habe er in einer Vielzahl von Fällen in eklatanter Art und Weise gegen elementare - und im Interesse der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes unabdingbare - beamtenrechtliche Pflichten verstoßen, was seine Entfernung aus dem Dienst unausweichlich mache. Er habe den Kernbereich seiner Aufgaben als Briefzusteller verletzt und dadurch das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn nachhaltig zerstört. Sein Verbleiben im Dienst könne auch im Interesse seiner Kollegen und schließlich der Allgemeinheit nicht verantwortet werden. Gewichtige Entlastungsgründe, die ausnahmsweise die von der Schwere des Dienstvergehens ausgehende Indizwirkung entfallen lassen könnten, seien in seinem Falle nicht gegeben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Trier_4-K-88111TR_Entfernung-aus-dem-Dienst-wegen-Unterschlagung-von-Nachnahmebetraegen.news12873.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12873 Dokument-Nr. 12873

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.