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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Eilantrag eines 2-jährigen Kindes gegen die Landeshauptstadt Stuttgart abgelehnt, mit dem dieses einen Kita-Platz für acht Stunden täglich begehrte hatte.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Eltern der Antragstellerin Anfang Juli 2013 bei der Landeshauptstadt Stuttgart einen Antrag auf
Am 5. August 2013 beantragte die durch ihre Eltern vertretene Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Stuttgart den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Stadt verpflichtet werden soll, der Antragstellerin ab dem 1. August 2013 einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege im Umfang von acht Stunden täglich zur Verfügung zu stellen. Der Antrag blieb ohne Erfolg.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart begründete seine ablehnende Entscheidung im Wesentlichen damit, dass kein Anordnungsgrund, mithin keine Dringlichkeit der Sache, glaubhaft gemacht worden sei. Die Eltern hätten vorgetragen, dass die Antragstellerin ab Mitte August 2013 an fünf Tagen in der Woche eine private
Im Übrigen äußerte das Gericht Zweifel daran, ob die Antragstellerin überhaupt eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 16671
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