kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Landeshauptstadt Stuttgart einer Bürgerin zurecht untersagt hat, verwilderte Haustauben und Wildtauben im Stadtgebiet zu füttern. Das zum Zwecke der Regulierung der Taubenpopulation normierte Taubenfütterungsverbot ist nicht zu beanstanden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Landeshauptstadt Stuttgart mit Bescheid vom 13. April 2011 gegen die Klägerin zur Abwehr von Gesundheitsgefahren ein auf die Generalklausel des Polizeigesetzes sowie eine Polizeiverordnung der Stadt gestütztes Verbot verfügt, verwilderte Haustauben und Wildtauben im Stadtgebiet zu füttern. Der Klägerin wurde ferner untersagt, Futter, das zum Füttern von verwilderten Haustauben und Wildtauben bestimmt ist, auszulegen. Schließlich erging an sie das Gebot, Futter für andere Vögel so auszulegen, dass es von verwilderten Haustauben und Wildtauben nicht erreicht werden kann.
Die daraufhin erhobene Klage, mit der die Frau eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Stuttgart_5-K-43312_Stuttgarter-Taubenfuetterungsverbot-rechtmaessig~N18301
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18301
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.