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Personen, die mit einem Beamten (oder einer Beamtin) desselben Geschlechts in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, haben nach dem Tod des Beamten wie überlebende Ehegatten Anspruch auf Witwergeld. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Der Kläger lebte ab Dezember 2001 mit einem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nach dem Tod des Beamten im Januar 2005 lehnte es der Dienstherr des verstorbenen Beamten ab, dessen hinterbliebenen Lebenspartner
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergibt sich der Anspruch aus der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG der Europäischen Gemeinschaft (vom 27.11.2000). Der Einzelne kann sich auf das Gebot der Richtlinie in Art. 2 Abs. 1 berufen, wonach es keine unmittelbare oder mittelbare
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Beschränkung auf verwitwete, d.h. ursprünglich verheiratete
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 03.08.2009
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Dokument-Nr. 8247
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