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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Schulausschluss eines 12-jährigen Schülers wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine Mitschülerin gerechtfertigt ist.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist 12 Jahre alt,
Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnt den Antrag ab und begründete seine Entscheidung im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass beim Antragsteller ein schweres und auch wiederholtes Fehlverhalten vorliege, das den Erlass des Schulausschlusses rechtfertige. Zwar habe der Antragsteller wiederholt bestritten, auch sein Geschlechtsteil entblößt zu haben. Weiter habe er angegeben, er habe sich bei dem Vorfall auf der anderen Straßenseite befunden und habe auch die Hose sofort mit den Worten "war nur Spaß" wieder hochgezogen. Nach Aktenlage seien diese Angaben jedoch widerlegt. So habe insbesondere der den Antragsteller an diesem Tag begleitende Freund angegeben, der Antragsteller sei zu der
Ein Verbleib des Antragstellers an der Schule lasse auch eine Gefahr für die Erziehung und Unterrichtung, die sittliche Entwicklung und Sicherheit der Mitschüler befürchten. Zudem dürfte es der Geschädigten auch nicht zumutbar sein, weiter dieselbe Schule wie der Antragsteller zu besuchen, da es im Schulhaus und Schulgelände stets zu einem Zusammentreffen kommen und die Geschädigte damit jederzeit mit der Tat konfrontiert werden könne.
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 22641
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