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Schüler, die einen Mitschüler in der Schule und sogar vor dessen Elternhaus bedrohen und wegen seines jüdischen Glaubens angreifen, können von der Schule ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, den Schulbesuch an einer anderen Schule fortzusetzen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Zwei 17-jährige Pforzheimer Gymnasiasten (Antragsteller) hatten - gemeinsam mit anderen - ihre Abneigung gegen einen Mitschüler in der
Der Verwaltungsgerichtshof hat dieses Vorkommnis als ein besonders schweres, den Schulfrieden gefährdendes Fehlverhalten bewertet, das auch den sofortigen
Der Verwaltungsgerichtshof macht zugleich deutlich, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hier insbesondere deswegen gewahrt sei, weil den Antragstellern die Fortsetzung des Schulbesuchs an einer anderen geeigneten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2009
Quelle: ra-online, VGH Baden-Württemberg
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Dokument-Nr. 8252
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