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Die Klage eines gebürtigen Österreichers gegen die rückwirkende Rücknahme seiner Anfang 1999 erfolgten Einbürgerung als Deutscher wurde nun endgültig vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig abgewiesen.
Im hiesigen Rechtsstreit wurde die
Deswegen hat das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2008 dem Gerichtshof der Europäischen Union insbesondere die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, wenn die nach deutschem Recht an sich rechtmäßige Rücknahme einer erschlichenen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat Anfang März 2010 entschieden, dass die Entziehung der durch Täuschung erschlichenen deutschen Staatsangehörigkeit nicht gegen Unionsrecht verstößt, vorausgesetzt, dass die Rücknahmeentscheidung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (EuGH, Urteil v. 02.03.2010 - C-135/08 -).
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun unter Beachtung dieser unionsrechtlichen Vorgaben den Fall abschließend geprüft. Es hat entschieden, dass die Rücknahme der vom Kläger erschlichenen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ ra-online
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Dokument-Nr. 10551
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