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Der Betrieb eines Krematoriums für Humanleichen innerhalb eines Gewerbegebiets ist unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück.
Im zugrunde liegenden Streitfall wies das Verwaltungsgericht Osnabrück die Klage einer Firma ab, die auf dem Grundstück Alfred-Nobel-Straße 4 in Wietmarschen-Lohne innerhalb des festgesetzten Gewerbegebietes ein kommerziell geführtes
Ein solches
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
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Dokument-Nr. 14394
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