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Die Errichtung eines Krematoriums mit Abschiedsraum in einem Gewerbegebiet ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls wandte sich als Nachbar gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Krematoriums mit Abschiedsraum in einem
Seine Rechtsmittel blieben erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat das
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Baugenehmigung aufgehoben. Zwar fällt ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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