wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 23.06.2020
7 A 220/19 -

Strafrechtliche Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie rechtfertigt Widerruf der Approbation als Arzt

Widerruf wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs

Die strafrechtliche Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie rechtfertigt den Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs (§ 5 Abs. 2 der Bundesärzteordnung - BÄO). Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Arzt im Februar 2017 rechtskräftig vom Landgericht Aurich wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 EUR verurteilt. Der Arzt hatte mindestens 2.717 Dateien mit Fotos und 23 Dateien mit Videos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren zeigten. Im Juni 2019 wurde dem Arzt aufgrund der Verurteilung die Approbation entzogen. Die zuständige Behörde ging von einer Unwürdigkeit des Arztes aus und nahm dabei Bezug auf die Feststellungen im strafrechtlichen Verfahren. Gegen den Widerruf der Approbation erhob der Arzt Klage. Er wertete sein Verhalten als nicht strafwürdig. Die Ansicht des Landgerichts Aurich sei falsch. Die Dateien haben sich nur in dem Cache-Speicher befunden. Zudem ergebe sich aufgrund des geringen Strafrahmens keinen Rückschluss auf seine Unwürdigkeit. Schließlich habe die Behörde seine günstige Sozialprognose nicht beachtet. Es sei ausgeschlossen, dass es nochmal straffällig werde.

Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation

Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied gegen den Arzt. Der Widerruf der Approbation sei nach § 5 Abs. 2 BÄO rechtmäßig, da er als unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs anzusehen sei. Er habe sich eines schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig gemacht. Bei ihrer Entscheidung habe die Behörde auf die Feststellungen im strafgerichtlichen Urteil Bezug nehmen dürfen. Sie habe die vom Arzt bestrittene Richtigkeit nicht selbst überprüfen müssen. Ohnehin sei die Strafbarkeit zum Besitz von Kinderpornografie wegen der Speicherung solcher Dateien im Cache in der Strafjustiz seit geraumer Zeit anerkennt.

Schwerwiegendes Fehlverhalten begründet Unwürdigkeit

Das Fehlverhalten des Arztes sei derart schwerwiegend, so das Verwaltungsgericht, dass es ihn untragbar für die weitere Ausübung des Arztberufs macht. Der Besitz von Kinderpornografie sei geeignet, das Ansehen des ärztlichen Berufsstandes insgesamt schwerwiegend zu beeinträchtigen. Die Nachfrage nach derartigen Bildern und Videos trage schlussendlich mittelbar zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern bei.

Höhe der Strafe und günstige Sozialprognose unerheblich

Für unerheblich hielt das Verwaltungsgericht die Höhe der ausgesprochenen Strafe. Die Frage der Unwürdigkeit hänge nicht von einem bestimmten Schweregrad der Straftat oder von einer bestimmten Mindesthöhe der Strafe ab. Auch auf die günstige Sozialprognose komme es nicht an. Für die strafrechtliche Sozialprognose gelte ein anderer Bewertungsmaßstab als für die unter den Aspekten der Abwehr des Würdeverlustes des ganzen Berufstands erfolgende Aufhebung einer Berufszulassung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Oldenburg_7-A-22019_Strafrechtliche-Verurteilung-wegen-Besitzes-von-Kinderpornografie-rechtfertigt-Widerruf-der-Approbation-als-Arzt~N29017

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29017 Dokument-Nr. 29017

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.