kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine Radwegebenutzungspflicht darf durch das Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen nur dann anordnen, wenn für Radfahrer eine bestehende Gefahrenlage aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse auf der Fahrbahn der Straße besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hat das Verwaltungsgericht Oldenburg eine verkehrsbehördliche Anordnung des Landkreises Friesland aufgehoben, mit der für einen neu angelegten gemeinsamen Fuß- und
Nach Auffassung des Klägers sind
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat der Klage bezüglich des genannten Streckenabschnitts stattgegeben. Hierzu hat es unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt: Die Straßenverkehrsbehörde dürfe eine Radwegebenutzungspflicht durch Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen nur dann anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung - StVO - erfüllt seien. Erforderlich sei danach eine aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse bestehende Gefahrenlage für
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Oldenburg_7-A-209411_Anordnung-einer-Radwegebenutzungspflicht-nur-bei-qualifizierter-Gefahrenlage-zulaessig~N12976
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12976
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.