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Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 09.03.2007
1 B 753/07 -

Kein Parteitag der NPD in Weser-Ems-Halle - Gericht lehnt Antrag der NPD als unzulässig ab

Antrag derzeit nicht zulässig - Stadt hat noch nicht entschieden

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Eilantrag der NPD, der darauf gerichtet war, die Stadt Oldenburg zu verpflichten, die Weser-Ems-Halle für die Durchführung eines Parteitages am 11. März 2007 zur Verfügung zu stellen, abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 9. März 2007 einen auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichteten Antrag der NPD erneut abgelehnt.

Mit dem Antrag vom 9. März 2007 begehrte die NPD nunmehr eine Verpflichtung der Stadt Oldenburg, ihr einen Raum in der Weser - Ems- Halle in Oldenburg für die Durchführung eines Parteitages am 11. März 2007 zur Verfügung zu stellen. Das Gericht lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass der Antrag zur Zeit nicht zulässig sei, weil die Vorbefassung der Stadt Oldenburg mit der Sache noch nicht abgeschlossen sei. Der Vertreter des Antragstellers habe sich mit seinem Antrag heute an den Pächter des Raumes, die OVS, gewandt und von der wohl eine Ablehnung bekommen. Die Antragsgegnerin sei mit der Sache noch nicht befasst gewesen. Die dafür zuständigen Gremien oder Entscheidungsträger konnten noch nicht beteiligt werden. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, die Entscheidung der Stadt Oldenburg vorwegzunehmen. Erst wenn eine verbindliche von den zuständigen Organen getroffene Ablehnung vorliege oder unzweifelhaft zu erwarten sei, bestehe Anlass für gerichtlichen Rechtsschutz.

Das Gericht verkenne nicht, dass der Antragsteller seinen Parteitag zum vorgesehenen Termin nicht in Oldenburg werde abhalten können. Dafür seien aber weder das Gericht noch die Antragsgegnerin verantwortlich. Es wäre Sache des Antragstellers gewesen, sich nach der Ablehnung der Nutzung des Kulturzentrums im PFL um andere Möglichkeiten so rechtzeitig zu kümmern, dass eine umfassende Entscheidung der Stadt Oldenburg hätte erfolgen können. Die NPD hatte zuvor bereits erfolglos versucht, die Durchführung des Parteitages in Räumen des Kulturzentrums PFL in Oldenburg gerichtlich (VG Oldenburg, Beschluss v. 09.02.2007 - 1 B 428/07 -) durchzusetzen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2007
Quelle: ra-online, VG Oldenburg

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