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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.03.2007

NPD-Parteitag kann auch nicht in Weser-Ems-Halle in Oldenburg stattfinden

Der Landesparteitag der Nationaldemokratischen Partei - NPD - in Niedersachsen kann nicht wie geplant am Sonntag in der Weser-Ems-Halle in Oldenburg stattfinden. Zuvor war vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg, dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits der Versuch gescheitert, die Parteiveranstaltung im Kulturzentrum PFL (ehemaliges Peter-Friedrich-Ludwigs-Hospital) in Oldenburg durchzuführen.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg (VG Oldenburg, Beschluss v. 09.03.2007 - 1 B 753 /07 -) hat auch den Antrag der Partei abgelehnt, die Stadt Oldenburg zu verpflichten, ihr nunmehr den "Neuen Festsaal" in der Weser-Ems-Halle als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Die dagegen gerichtete Beschwerde der NPD hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. März 2007 zurückgewiesen.

Die Stadt Oldenburg hat in den gerichtlichen Verfahren vorgetragen, sie habe die Bewirtschaftung der Weser-Ems-Halle einer städtischen GmbH übertragen, die ihrerseits den Festsaal an einen privaten Veranstaltungsservice verpachtet habe. Sie habe also keine rechtliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Pächterin, die ihrerseits die Überlassung des Saals an die NPD ablehne.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist dieser Argumentation gefolgt. Die Stadt Oldenburg kann nicht zu einem Tun verpflichtet werden, das ihr rechtlich unmöglich ist. Ob die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Festsaals gegenüber der Pächterin haben könnte, war in diesem Verfahren nicht zu prüfen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2007
Quelle: ra-online, Niedersächsisches OVG

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