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Die Rodungsmaßnahmen auf den Flächen der US-Liegenschaft Rhine Ordnance Barracks Kaiserslautern von ca. 47 ha zur Errichtung eines Klinikkomplexes ist nicht gestattet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
In dem zugrunde liegenden Fall planen die US-Streitkräfte den Bau eines Großklinikums östlich der Airbase Ramstein mit einem Versorgungsauftrag für Truppen und Angehörige in Europa, Asien und Afrika. Dieses soll den größten Klinikkomplex der USA außerhalb der Vereinigten Staaten in Landstuhl genauso wie den größten Klinikkomplex der US-Air Force außerhalb der USA in Ramstein ersetzen. Der Neubau erfordert die Rodung von ca. 47 ha
Mit ihrem Eilantrag haben sich die beiden Naturschutzverbände gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entscheidung des Bundesministeriums für Verteidigung gewandt, für die Durchführung der
Das Verwaltungsgericht Neustadt gab dem Antrag statt und führte zur Begründung aus, dass Gegenstand des Verfahrens allein die Entscheidung des Bundesministeriums für Verteidigung sei, eine Ausnahme vom UVPG zu machen. Zur Überprüfung seitens des Gerichts stehe hingegen nicht die Rechtmäßigkeit der Zulassungsentscheidung der
Die Antragsteller seien als anerkannte Naturschutz- und Umweltvereinigungen nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz antragsbefugt. Ihr Antrag sei auch begründet. Es spreche nämlich viel dafür, dass es für die vom Bundesverteidigungsministerium getroffene Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme von den Vorschriften des UVPG an einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage fehle:
In § 3 Absatz 2 UVPG in der bereits am 15. Dezember 2006 in Kraft getretenen Fassung werde das Bundesministerium für Verteidigung ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt,
Auch auf die frühere Fassung des UVPG könne trotz einer entsprechenden Übergangsregelung nicht mehr zurückgegriffen werden; dem stehe der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts entgegen. Es bestehe daher derzeit keine Möglichkeit, auf diesem Weg die Öffentlichkeitsbeteiligung in einem UVP-pflichtigen Verfahren zu beschränken.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 14665
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