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Ein Wehrpflichtiger ist wegen des Besuchs der Dualen Hochschule (hier: Baden-Württemberg) vom Wehrdienst zurückzustellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Im vorliegenden Fall hat der 1986 geborene Kläger vom 01.08.2007 bis zum 31.07.2009 eine Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel absolviert und war in dieser Zeit vom
Im Juni 2009 hat er seine Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer der Pfalz bestanden und teilte dies der Wehrbereichsverwaltung mit. Sein Ausbildungsbetrieb habe ihm wegen seiner guten Ergebnisse ab dem 01.10.2009 ein dreijähriges
Zugleich berief sie den Kläger zum neunmonatigen Grundwehrdienst ab dem 01.11.2009 ein. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Betroffene Klage zum Verwaltungsgericht.
Die Richter gaben dem Kläger recht. Der Kläger könne seine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt / ra-online
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Dokument-Nr. 10081
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