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Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde nach einem langjährigen Verlust der Fahrerlaubnis für Lkw bis 7,5 t (heute Fahrerlaubnisklasse C1) eine erneute Fahrprüfung verlangen kann.
Im hier vorliegenden Fall wurde dem Kläger im Jahre 1998 wegen einer
Ein Jahr später beantragte er, ihm auch die heutige Klasse C1 wieder zu erteilen. Hierfür verlangte die
Dagegen setzte der Kläger sich zunächst in einem Widerspruchsverfahren und sodann mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zur Wehr. Er trug vor, er besitze die notwendige Fahrpraxis für Lkw
Das Verwaltungsgericht Neustadt folgt in seinem Urteil der Auffassung der
Ein Bestandsschutz der bis 1998 inne gehabten alten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 26091
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