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Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage einer angeblich aus Syrien stammenden Familie abgewiesen, die sich gegen die Rücknahme der ihnen zuvor zuerkannten Flüchtlingseigenschaft gewehrt hatten.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls waren im September 2014 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und hatten mit der Behauptung Asylanträge gestellt, dass sie syrische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit und jesidischer Religion seien. Mit Bescheid vom 2. März 2015 erkannte daraufhin das Bundesamt für Migration und
Die hiergegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Münster nunmehr ab. In den Entscheidungsgründen des Urteils heißt es unter anderem, dass das BAMF die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für die Kläger zu Recht zurückgenommen habe. Den Klägern sei die Flüchtlingseigenschaft aufgrund ihrer unrichtigen Angaben erteilt worden. Die Angaben der Kläger, syrische Staatsangehörige zu sein und vor ihrer Einreise in das Bundesgebiet in
Unabhängig davon ergebe sich ein weiteres Indiz gegen eine Herkunft der Kläger aus
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 25832
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