kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass bei der Haltung von (Jung-) Rindern im Liegeboxenstall grundsätzlich ein Tier-Liegeplatz-Verhältnis von mindestens 1:1 gewährleistet sein muss.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kreis Borken im Mai 2019 gegenüber einem
Dem folgte das Verwaltungsgericht Münster jedoch nicht und lehnte den Eilantrag des Landwirts ab. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus, dass sich die Vorgabe, dass bei der Haltung von (Jung-) Rindern im Liegeboxenlaufstall pro Tier mindestens eine Liegebox vorhanden sein müsse, unmittelbar aus dem
Rinder verbrächten - je nach Alter - mindestens 50 % der Tageszeit im Liegen. Zum Liegen benötigten sie eine weiche, verformbare und wärmegedämmte Unterlage, da ein Liegen auf einer harten Fläche regelmäßig zu Verletzungen führe. Vor diesem Hintergrund sei eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere nur dann so sicher ausgeschlossen, wie dies nach dem Stand der Technik möglich sei, wenn ein Tier-Liegeplatz-Verhältnis von mindestens 1:1 eingehalten werde. Sofern nicht jedem Tier jederzeit mindestens eine Liegebox zur Verfügung stehe, drohten denjenigen Tieren, die keinen Liegeplatz fänden, entweder gesundheitliche Beeinträchtigungen durch verkürzte Liegezeiten oder Verletzungen durch Ruhen auf harten Liegeflächen. Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Tiere regelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten ruhten, so dass sie sich die vorhandenen Liegeplätze teilen könnten. Gerade nachts hätten in der Regel alle Tiere gleichzeitig das Bedürfnis, zu ruhen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Muenster_11-L-46919_Bei-Haltung-von-Jung-Rindern-im-Liegeboxenstall-muss-grundsaetzlich-Tier-Liegeplatz-Verhaeltnis-von-mindestens-11-gewaehrleistet-sein~N27739
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 27739
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.