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Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass eine Untersagung zur Haltung von Rindern wegen Verstößen gegen Tierschutzgesetz über einen längeren Zeitraum und in erheblichem Umfang nicht zu beanstanden ist.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Rheinisch-Bergische Kreis zwei Tierhaltern mit Bescheid vom 11. Juni 2018 untersagt, weiter Rinderhaltung zu betreiben und sie verpflichtet, ihren Rinderbestand aufzulösen. Außerdem hatte er die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Zur Begründung hatte er auf wiederholte und erhebliche Verstöße gegen das
Hiergegen haben die Tierhalter Eilrechtsschutz beantragt und geltend gemacht, dass sich die Verhältnisse auf ihrem Hof erheblich verbessert hätten. Die getroffene Maßnahme sei deshalb unverhältnismäßig.
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Tierhalter trotz mehrfachen Einschreitens der Behörde über einen längeren Zeitraum und in erheblichem Umfang gegen das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 26386
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