wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 28.08.2018
21 L 1543/18 -

Rinderhaltung aufgrund erheblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu Recht untersagt

Gesundheitsfürsorge und -vorsorge nicht gewährleistet

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass eine Untersagung zur Haltung von Rindern wegen Verstößen gegen Tierschutzgesetz über einen längeren Zeitraum und in erheblichem Umfang nicht zu beanstanden ist.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Rheinisch-Bergische Kreis zwei Tierhaltern mit Bescheid vom 11. Juni 2018 untersagt, weiter Rinderhaltung zu betreiben und sie verpflichtet, ihren Rinderbestand aufzulösen. Außerdem hatte er die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Zur Begründung hatte er auf wiederholte und erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz verwiesen.

Tierhalter halten Untersagung für unverhältnismäßig

Hiergegen haben die Tierhalter Eilrechtsschutz beantragt und geltend gemacht, dass sich die Verhältnisse auf ihrem Hof erheblich verbessert hätten. Die getroffene Maßnahme sei deshalb unverhältnismäßig.

Verstoß gegen Tierschutzgesetz erfolgte über längeren Zeitraum und in erheblichem Umfang

Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Tierhalter trotz mehrfachen Einschreitens der Behörde über einen längeren Zeitraum und in erheblichem Umfang gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hätten. So hätten sie die Rinder in deutlich überbelegten Stallungen untergebracht. Dies führe dazu, dass die schwächeren Tiere faktisch keinen Zugang zu Futter und Liegeplätzen hätten, da sie von stärkeren Tieren abgedrängt würden. Außerdem hätten die Tierhalter u. a. die erforderliche Gesundheitsfürsorge und -vorsorge nicht gewährleistet und die erforderliche Sauberkeit bei der Unterbringung der Tiere nicht eingehalten. Da die Tierhalter über einen längeren Zeitraum und in zahlreichen Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hätten, sei keine weniger einschneidende Maßnahme in Betracht gekommen, um den Tierschutz zu gewährleisten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koeln_21-L-154318_Rinderhaltung-aufgrund-erheblicher-Verstoesse-gegen-das-Tierschutzgesetz-zu-Recht-untersagt.news26386.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26386 Dokument-Nr. 26386

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.