wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 15.05.2014
1 L 133/14 -

G8-Lerngruppe an der Friedensschule Münster weiterhin zulässig

Friedensschule entspricht im Wesentlichen in ihren Bildungs- und Erziehungszielen den Bildungsgängen und Abschlüssen dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Münster, ist verpflichtet, an der Friedensschule Münster die Einrichtung einer Lerngruppe mit gymnasial-orientiertem Lernprofil zur Erlangung der Hochschulreife nach acht Schuljahren über den 31. Juli 2014 hinaus vorläufig zu genehmigen. Dies hat das Verwaltungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden.

Ende 2006 hatte die Bezirksregierung Münster dem Bistum Münster als Träger der Friedensschule die Genehmigung erteilt, für einen Zeitraum von sechs Jahren pro Jahrgang eine sogenannte G8-Lerngruppe einzurichten. Danach durften bzw. dürfen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die in den Schuljahren 2008/2009 bis 2013/2014 jeweils die Klasse 8 besuchten bzw. besuchen und Teil der nach Abschluss der Klasse 7 "frühzeitlich neugebildeten" gymnasialen Lerngruppen waren bzw. sind, bereits nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten.

Bezirksregierung lehnt weitere Genehmigung wegen Widerspruch zu Grundlinien der staatlichen Schulpolitik ab

Im Juli 2013 hatte das Bistum Münster beantragt, die G8-Lerngruppen auch weiterhin zu genehmigen. Dies lehnt die Bezirksregierung Münster unter anderem mit der Begründung ab: Für Art und Dauer des Bildungsgangs an einer Gesamtschule sei die Struktur des längeren gemeinsamen Lernens und der Erwerb verschiedener Schulabschlüsse, unter anderem der allgemeinen Hochschulreife nach 13 Jahren, prägend. Daher führe die Einrichtung von gymnasialen Lerngruppen zu einem Widerspruch zu Grundlinien der staatlichen Schulpolitik, die sich in der Schulform "Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen" niedergeschlagen hätten.

Merkmale einer Ersatzschule trotz G8-Gruppe

Demgegenüber hat das Verwaltungsgericht Münster dem Antrag des Bistums Münster auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben. In der Begründung des Beschlusses heißt es unter anderem: Die Friedensschule Münster erfülle auch bei Einrichtung einer "G8-Gruppe" pro Jahrgang die Merkmale einer Ersatzschule. Auch insoweit entspreche sie in ihren Bildungs- und Erziehungszielen im Wesentlichen Bildungsgängen und Abschlüssen, die nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen oder aufgrund dieses Gesetzes vorhanden seien. Angesichts des Bedeutungsgehalts der Privatschulfreiheit müsse nur ein Mindestmaß an Verträglichkeit mit den vorhandenen Schulstrukturen einschließlich der damit verfolgten pädagogischen Ziele vorliegen. Dies sei für die Friedensschule auch der Fall, wenn Einrichtung und Betrieb je einer "G8-Lerngruppe" pro Jahrgang fortdauere. Die "G8-Lerngruppe" entspreche in wesentlichen Merkmalen dem in dem Schulgesetz normierten achtjährigen Bildungsgang am Gymnasium einschließlich der gymnasialen Oberstufe. Es sei auch nicht erkennbar, dass die Friedensschule nach Einführung der "G8-Lerngruppen" in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte hinter den öffentlichen Schulen zurückstünde. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen in den Jahren 2009 bis 2013 und die Entwicklung der Fachnoten der Schüler des ersten G8-Durchgangs belegten einen dem Besuch von öffentlichen Gymnasien vergleichbaren Erfolg, so dass ein gleichwertiger Schulerfolg gegeben sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Muenster_1-L-13314_G8-Lerngruppe-an-der-Friedensschule-Muenster-weiterhin-zulaessig~N18237

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18237 Dokument-Nr. 18237

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.