wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 17.08.2012
8 K 1001/12 und 8 K 1002/12 -

Entzug des Jagdscheines und Widerruf der Waffenbesitzkarten bei leichtfertigen Umgang mit Waffe und Munition rechtmäßig

Verwaltungsgericht rügt leichtfertigen Umgang mit Waffe und Munition

Die Entziehung des Jagdscheines und der Widerruf der Waffenbesitzkarten ist bei leichtfertigem Umgang mit Waffen und Munition rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte am 5. Oktober 2011 in der Nähe von Detmold an einer Gesellschaftsjagd teilgenommen. Im Rahmen der Jagd erlitt ein unbeteiligter Fahrer eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges eine Schussverletzung am Knie. Der Landrat des Kreises Lippe hatte dem Kläger daraufhin den Jagdscheines entzogen und die Waffenbesitzkarte widerrufen. Die hiergegen gerichteten Klagen blieben jedoch erfolglos.

Handeln des Klägers in jedem Falle als leichtsinnig einzustufen

Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Minden sei der Kläger in jedem Falle leichtfertig im Umgang mit Waffe und Munition gewesen. Insbesondere der Einlassung des Klägers, es könne sich auch um einen so genannten „Abpraller“ gehandelt haben, folgte das Gericht nicht. Letztlich könne dahinstehen, ob die Verletzung des Unbeteiligten von einem Schuss des Klägers herrühre, der Kläger habe in jedem Falle leichtfertig gehandelt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Minden_8-K-100112-und-8-K-100212_Entzug-des-Jagdscheines-und-Widerruf-der-Waffenbesitzkarten-bei-leichtfertigen-Umgang-mit-Waffe-und-Munition-rechtmaessig~N14013

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14013 Dokument-Nr. 14013

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.