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Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass der Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Vollstreckung des Urteils zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Mainz vom 24. Oktober 2018 unbegründet ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Urteil vom 24. Oktober 2018 hatte das Verwaltungsgericht Mainz die Stadt Mainz auf Klage der Deutschen Umwelthilfe verpflichtet, ihren
Dagegen richtete sich der Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro für den Fall, dass die Stadt nicht einer weiteren Ergänzung des Luftreinhalteplans bis Ende Mai 2019 nachkommt. Sie machte geltend, dass der neue
Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Vollstreckungsantrag ab. Das Urteil vom 24. Oktober 2018 binde nach seinen tragenden Entscheidungsgründen die Stadt Mainz hinsichtlich des mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu erreichenden Ziels - die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts im Stadtgebiet (auch) durch die jetzt erforderliche Aufnahme eines Verkehrsverbotskonzepts in den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27473
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