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Eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes darf einer Person versagt werden, die ein solches Tier zur Vermeidung eines Tierheimaufenthalts von einem Hundehalter ohne Erlaubnis übernimmt, dieser jedoch weiter eine Einwirkungsmöglichkeit auf den Hund behält. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Fall erwarb ein junger Mann in Norddeutschland im Mai 2014 einen
Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag ab. Dem Antragsteller sei die Erlaubnis zur Haltung des gefährlichen Hundes zu Recht versagt worden. Zwar habe der Landesgesetzgeber geregelt, dass ein berechtigtes Interesse an der Hundehaltung ausnahmsweise bestehe, wenn dadurch ein Aufenthalt des Hundes in einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 20801
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