wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 18.03.2015
1 L 72/15.MZ -

Gefährlicher Hund darf sichergestellt werden

Übernahme eines Tiers zur Vermeidung eines Tierheimaufenthalts darf bei weiterer Einwirkungs­möglichkeit des ursprünglichen Besitzers untersagt werden

Eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes darf einer Person versagt werden, die ein solches Tier zur Vermeidung eines Tierheimaufenthalts von einem Hundehalter ohne Erlaubnis übernimmt, dieser jedoch weiter eine Einwirkungs­möglichkeit auf den Hund behält. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Im zugrunde liegenden Fall erwarb ein junger Mann in Norddeutschland im Mai 2014 einen Hund ("Angel"). Eine klinische Diagnostik ergab, dass es sich bei dem Tier um einen American Staffordshire Terrier handelt, der nach dem rheinland-pfälzischen Gesetz über gefährliche Hunde aufgrund der Rassevermutung als gefährlicher Hund gilt und für dessen Haltung eine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Die zuständige Verwaltungsbehörde kündigte die Versagung der Erlaubnis an und lehnte später dem Vater, der zwischenzeitlich den Hund übernommen hatte, die Erlaubnis ab. Sie ordnete mit sofortiger Wirkung die Sicherstellung des Hundes an. Zur Begründung eines gerichtlichen Eilantrags machte der antragstellende Vater geltend, er habe den Hund übernommen, um ihm einen Aufenthalt in einem Tierheim zu ersparen. Aus Tierschutzgründen habe er ein berechtigtes Interesse an der Haltung des Hundes.

Erlaubnis zur Haltung des gefährlichen Hundes wurde zu Recht versagt

Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag ab. Dem Antragsteller sei die Erlaubnis zur Haltung des gefährlichen Hundes zu Recht versagt worden. Zwar habe der Landesgesetzgeber geregelt, dass ein berechtigtes Interesse an der Hundehaltung ausnahmsweise bestehe, wenn dadurch ein Aufenthalt des Hundes in einem Tierheim vermieden werde. Eine solche Situation könne im vorliegenden Fall nicht bejaht werden. Die rechtlichen Vorgaben würden bewusst umgangen, wenn erst ohne Erlaubnis ein gefährlicher Hund aufgenommen, dieser bei drohender Versagung der Erlaubnis dann an eine andere Person abgegeben werde, ohne dass der ursprüngliche Hundehalter seine Einwirkungsmöglichkeit auf das Tier verliere. Hier wohnten Sohn und Vater im selben Haus und es sei vorgesehen, dass sich der Hund bei beiden aufhalte. Damit stellten sich letztlich beide als Hundehalter dar. Es sei auch unerheblich, ob beim Erwerb bekannt gewesen sei, dass es sich um einen gefährlichen Hund handele. Im Rahmen von Gefahrenabwehr - wie nach dem Gesetz über gefährliche Hunde - komme es auf ein Verschulden nicht an.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Mainz_1-L-7215MZ_Gefaehrlicher-Hund-darf-sichergestellt-werden~N20801

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20801 Dokument-Nr. 20801

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.