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Ein Hund, der einen Menschen gebissen hat, hat sich alleine dadurch als bissig erwiesen und gilt per Gesetz als gefährlicher Hund. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren entschieden.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit gab es Hinweise aus der Bevölkerung, dass der Antragssteller seinen Schäferhundmischling inner- und außerorts unangeleint ausführe und der
Dagegen wandte sich der Antragsteller mit der Begründung, die Maßnahmen seien unverhältnismäßig, nachdem ein Gutachten des Diensthundeführers des Polizeipräsidiums Trier zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es sich nicht um einen gefährlichen
Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier bestätigten die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung und führten zur Begründung aus, dass sich der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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