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Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass es sich bei einem Miniatur-Bullterrier um eine eigenständige Hunderasse handelt, die nicht als gefährlicher Hund in die Rasse der Bullterrier eingestuft werden kann.
Das Thüringer Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor Tiergefahren - TierGefG - ordnet bestimmte Hunderassen als gefährlich ein.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich im Wege der Feststellungsklage gegen die Einordnung seines Miniatur-Bullterriers als Bullterrier gewandt, der kraft Gesetzes als
Das Verwaltungsgericht Gera war nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich bei einem Miniatur-Bullterrier um eine eigenständige Hunderasse handelt, die nicht als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gera/ra-online
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Dokument-Nr. 18126
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