wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 08.01.2015
1 K 726/14.MZ -

Bei den Eltern wohnender Student hat keinen Anspruch auf erhöhtes BAföG

Typisierende Betrachtung im Bereich der staatlichen Leistungsgewährung ohne Beachtung des konkreten Einzelfalles zulässig

Ein bei seinen Eltern wohnender Auszubildender hat keinen Anspruch auf einen erhöhten Mietzuschuss beim BAföG-Bezug, auch wenn die Eltern Sozialleistungen beziehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Im zugrunde liegenden Fall wurden einem Studierenden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Ausbildungsförderungsleistungen bewilligt. Für die Unterkunftskosten wurden ihm unter Hinweis darauf, dass er bei seiner Mutter wohne, pauschal nur 49 Euro zugesprochen. Dagegen wandte sich der Studierende mit seiner Klage und macht geltend, dass er Anspruch auf einen erhöhten Unterkunftsbetrag über 224 Euro habe. Er wohne zusammen mit seiner Mutter in einer Mietwohnung, müsse aber anteilig die Miet- und Nebenkosten der Wohnung mittragen. Außerdem beziehe seine Mutter nur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II.

VG lehnt Antrag auf Prozesskostenhilfe mangels Aussicht der Klage auf Erfolg ab

Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den für die Klage gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht der Klage auf Erfolg ab. Die einschlägige BAföG-Regelung differenziere hinsichtlich der Höhe des zu gewährenden Unterkunftszuschusses nur danach, ob der Auszubildende bei den Eltern wohne - dann erhalte er die niedrigere Pauschale - oder ob er nicht bei den Eltern wohne - dann erhalte er die höhere Pauschale -. Der Gesetzgeber gehe generalisierend davon aus, dass das gemeinsame Wohnen kostengünstiger sei, weil es auch von Zuwendungen der Eltern an den Auszubildenden geprägt sei und anteilige Kosten für Gemeinschaftsräume nur einmal anfielen. Diese typisierende Betrachtung ohne Beachtung des konkreten Einzelfalles sei im Bereich der staatlichen Leistungsgewährung zulässig. Deshalb komme es im Fall des Klägers nicht darauf an, ob es sich um eine Mietwohnung handele, an deren Kosten er sich beteilige, und ob die Eltern, mit denen er zusammenwohne, eigene Einkünfte erzielten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Mainz_1-K-72614MZ_Bei-den-Eltern-wohnender-Student-hat-keinen-Anspruch-auf-erhoehtes-BAfoeG.news20461.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20461 Dokument-Nr. 20461

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.