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Ein bei seinen Eltern wohnender Auszubildender hat keinen Anspruch auf einen erhöhten Mietzuschuss beim BAföG-Bezug, auch wenn die Eltern Sozialleistungen beziehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Fall wurden einem Studierenden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Ausbildungsförderungsleistungen bewilligt. Für die
Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den für die Klage gestellten Antrag auf Bewilligung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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