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Einem Arzt, der wegen Abrechnungsbetruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, kann zu Recht auch die Approbation zur Ausübung seines ärztlichen Berufes widerrufen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Im hiesigen Rechtsstreit ist der jetzt 55 Jahre alt
Der Kassenärztlichen Vereinigung war ein Schaden von mehr als 315.000 Euro entstanden. Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung widerrief daraufhin im Juni 2009 die
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage abgewiesen. Es führte zur Begründung aus, dass die ärztliche Zulassung zu Recht widerrufen wurde. Denn der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Lüneburg/ra-online
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