wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.04.2012
7 K 7253/10 -

Ruhen der Approbation wegen nicht ordnungsgemäßer Behandlung von Methadonpatienten rechtmäßig

Anordnung zum Ruhen der Approbation bei eingeleitetem Strafverfahren nicht zu beanstanden

Einem Arzt, dem eine nicht ordnungsgemäße Behandlung von Methadonpatienten vorgeworfen wird, darf durch die Bezirksregierung zu Recht das Ruhen der Approbation ausgesprochen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Arzt behördlicherseits vorgeworfen, im Rahmen seines Praxisbetriebes in einer Vielzahl von Fällen seine zahlreichen Sucht-Patienten nicht entsprechend den für die Behandlung mit dem Ersatzstoff Methadon bestehenden Vorschriften behandelt zu haben. Insbesondere soll er suchtkranken Patienten rechtswidrig Methadon zur eigenen Verfügung mitgegeben haben (so genannte Take-Home-Vergabe). Vor diesem Hintergrund ordnete die Bezirksregierung Köln das Ruhen der Approbation an.

Anordnung des Ruhens der Approbation auch bei noch nicht erfolgter Verurteilung im Strafverfahren rechtmäßig

Die dagegen erhobene Klage des Arztes, gegen den derzeit ein Strafverfahren vor dem Landgericht Bonn anhängig ist, blieb vor dem Verwaltungsgericht Köln ohne Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation rechtmäßig sei. Dies begründete es damit, das Ruhen könne bereits dann angeordnet werden, wenn gegen den Arzt ein Strafverfahren eingeleitet worden sei. Einer Verurteilung bedürfe es nicht. Schließlich sei angesichts des Umfangs der festgestellten Verstöße, u.a. gegen das Betäubungsmittelgesetz, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch davon auszugehen, dass es zu einer strafgerichtlichen Verurteilung komme.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koeln_7-K-725310_Ruhen-der-Approbation-wegen-nicht-ordnungsgemaesser-Behandlung-von-Methadonpatienten-rechtmaessig~N13434

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13434 Dokument-Nr. 13434

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.