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Macht ein Hautarzt von mehreren Patientinnen, die entweder nur mit Unterwäsche oder gar nicht bekleidet sind, heimlich Fotos, verletzt er damit in erheblicher Weise das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Der damit einhergehende schwere Vertrauens- und Ansehensverlust rechtfertigt den Widerruf der Approbation. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Hautarzt fertigte mit seinem Handy zwischen Dezember 2010 und Februar 2011 in seiner Praxis
Gegen den
Das Verwaltungsgericht Köln entschied gegen den Hautarzt. Der
Für einen
Soweit der Hautarzt vortrug, dass er die Fotoaufnahmen lediglich zu Testzwecken angefertigt und dafür keine
Das Verwaltungsgericht sah ebenso das ärztliche Gutachten für unbeachtlich, wonach der Hautarzt nicht in der Lage gewesen sein soll, sein Verhalten zu reflektieren oder sich über die ethischen und berufsrechtlichen Folgen seiner Handlung bewusst zu sein. Denn diese Diagnose habe nicht geklärt, warum er zum einen nur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18951
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