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Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Antrag eines Journalisten des Tagesspiegels entsprochen und die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, diesem Auskünfte über Treffen des früheren Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Dr. Hans-Georg Maaßen mit Funktionsträgern der AfD zu erteilen.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein Journalisten der Berliner Zeitung "Tagesspiegel", hatte das
Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Antrag entgegengetreten und machte geltend, dass dem Auskunftsbegehren schutzwürdige Interessen entgegenstünden. So bestehe ein öffentliches Interesse an der Wahrung der
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Zusicherung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 26779
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