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Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz verpflichtet ist, einem Journalisten weitgehend Auskunft zu einem Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit der Vernichtung von Akten zu erteilen, die den NSU betrafen.
Die Vorgänge rund um das verhandelte presserechtliche Auskunftsbegehren waren u.a. bereits Gegenstand eines Untersuchungsausschusse des Deutschen Bundestages. Das presserechtliche Auskunftsbegehren des klagenden Journalisten bezieht sich auf Fragen zu einem Disziplinarverfahren gegen einen – nur seinem Decknamen nach bekannten – Mitarbeiter des Bundesamtes für
Gegen das Auskunftsbegehren hatte das Bundesamt für
Diesen Argumenten folgte das Verwaltungsgericht Köln nicht, sondern verpflichtete das Bundesamt weitgehend zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 21862
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