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Das Verwaltungsgericht Köln hat eine von der Bezirksregierung Köln gegen einen Lehrer ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte für rechtmäßig erachtet, da der Lehrer erwiesenermaßen mehrere Monate ein Verhältnis mit minderjähriger Schülerin hatte.
Zur Begründung der Entscheidung führte das Verwaltungsgericht Köln aus, dass das Verbot durch zwingende dienstliche Gründe gerechtfertigt sei. Die mehrmonatigen sexuellen Kontakte des Lehrers zu einer 16-jährigen
Eine Abordnung oder Versetzung an eine andere
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 23818
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