wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 22.07.2010
7 L 864/10.KO -

VG Koblenz: Hundehandel auf gemieteten Anwesen unzulässig

Baurechtliche Genehmigung für Nutzung des Anwesens zum gewerblichen Hundehandel nicht vorhanden

Eine bauaufsichtliche Verfügung, mit der dem Mieter eines Anwesens die Nutzung des Anwesens zum gewerblichen Hundehandel untersagt wird, ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Fall betreibt der Mieter auf einem Grundstück im Rhein-Lahn-Kreis mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis einen Hundehandel. Zu diesem Zweck führt er nach behördlichen Angaben mehrmals jährlich, teilweise bis zu 80 Hunde, vorwiegend Welpen kleinerer Rassen aus dem Ausland ein und veräußert diese. Außerdem befinden sich dauerhaft ca. 15 ausgewachsene Hunde als „Vorführhunde“ auf dem Anwesen. Für diese Nutzung liegt keine baurechtliche Genehmigung vor. Der Rhein-Lahn-Kreis forderte deswegen nun den Mieter mit sofort vollziehbarer Verfügung auf, die Nutzung des Anwesens für den Hundehandel (Hundezucht) zu unterlassen.

Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung reicht grundsätzlich für Nutzungsuntersagung aus

Hiergegen hat der Mieter vor dem Verwaltungsgericht Koblenz Eilrechtsschutz begehrt. Der Antrag hatte keinen Erfolg. Für eine Nutzungsänderung, wie sie hier erfolgt sei, sei eine Baugenehmigung erforderlich. Die Nutzung eines Anwesens für den gewerblichen Hundehandel unterscheide sich nämlich grundlegend von einer Wohnnutzung. Das Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung reiche grundsätzlich für eine Nutzungsuntersagung aus. Unabhängig davon könne für die jetzige Nutzung des Anwesens zum gewerblichen Hundehandel aber auch keine Baugenehmigung erteilt werden.

Hundehandel in allgemeinem Wohngebiet baurechtlich unzulässig

Der betriebene Hundehandel sei in einem Gebiet, das – wie hier – einem allgemeinen Wohngebiet entspreche, baurechtlich nicht zulässig. Auf Grund seiner Größe und der von ihm ausgehenden Störungen für die Nachbarschaft könne er auch nicht ausnahmsweise als nicht störender Gewerbebetrieb zugelassen werden. Der Nutzungsuntersagung stehe auch nicht entgegen, dass damit dem Antragsteller die Ausübung des Hundehandels faktisch unmöglich gemacht werde. Denn sein Gewerbe sei lediglich in den baurechtlich gesetzten Schranken möglich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Koblenz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koblenz_7-L-86410KO_VG-Koblenz-Hundehandel-auf-gemieteten-Anwesen-unzulaessig.news10017.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10017 Dokument-Nr. 10017

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.