wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.06.2007
6 K 67/07.KO -

Kostendämpfungspauschale der Beihilfenverordnung ist nichtig

Die so genannte „Kostendämpfungspauschale” der Beihilfenverordnung kann sich nicht auf eine wirksame Ermächtigungsgrundlage stützen und ist daher nichtig. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger ist Beamter des Landes Rheinland-Pfalz. Obwohl er Krankheitskosten für die Jahre 2003 und 2004 geltend gemacht hatte, setzte die Oberfinanzdirektion Auszahlungsbeträge von 0,00 € fest. Grund dafür war eine Vorschrift, die im Jahre 2002 in die Beihilfenverordnung eingeführt worden war und die vorschreibt, dass die Beihilfebeträge um eine bestimmte, nach Besoldungsgruppen gestaffelte Pauschale zu kürzen sind. Der Kläger war mit der Kürzung nicht einverstanden und erhob nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage.

Die Klage hatte Erfolg. Die Kostendämpfungspauschale, so die Richter, beruhe nicht auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage und sei daher nichtig. Grundsätzlich müsse das Parlament alle wesentlichen Fragen selbst regeln. Die Ausgestaltung von Regelungen, die nicht von besonderer Wichtigkeit seien, dürfe es zwar auch der Exekutive überlassen. Eine solche Übertragung der Rechtsetzungskompetenz müsse aber nach Art. 110 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung durch ein Gesetz erfolgen, das Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimme. Je stärker eine Regelung in die Rechtsstellung eines Betroffenen eingreife, desto höhere Anforderungen seien an den Bestimmtheitsgrad eines solchen Gesetzes zu stellen.

§ 90 des Landesbeamtengesetzes, der das Finanzministerium zur Ausgestaltung der Beihilfevorschriften ermächtige, sei keine hinreichend bestimmte Grundlage zur Einführung einer Kostendämpfungspauschale. Auch für den Rechtskundigen sei dieser Norm nicht zu entnehmen, dass der Verordnungsgeber eine krankheits- und maßnahmenunabhängige Pauschale mit weit reichenden Auswirkungen auf die Alimentation des Beamten einführen dürfe, die zudem so gestaltet sei, dass sie von privaten Krankenversicherungen nicht abgedeckt werden könne. Da die Pauschale Inhalt, Zweck und Ausmaß der Beihilfegewährung in ihrem Kern betreffe, müsse der Gesetzgeber selbst entscheiden, ob und in welchem Ausmaß eine solche Regelung zulässig sein soll.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/07 des VG Koblenz vom 16.07.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koblenz_6-K-6707KO_Kostendaempfungspauschale-der-Beihilfenverordnung-ist-nichtig.news4556.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4556 Dokument-Nr. 4556

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.