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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass auch Lehrer an Privatschulen ihre wissenschaftlichen Fähigkeiten durch ein Lehramtsstudium, ein wissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder eine vergleichbare Aus- oder Fortbildung nachweisen können müssen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine staatlich anerkannte Erzieherin, erhielt im Januar 2007 die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung von evangelischem
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die beantragte Beschäftigungsgenehmigung habe. Die Klägerin erfülle nicht die in dem Privatschulgesetz normierten Voraussetzungen für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 24989
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