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Wird einem Lehrer durch eine Verfügung untersagt, zukünftig eine Lehrtätigkeit auszuüben, rechtfertigt dies dann seine ordentliche Kündigung, wenn der Sofortvollzug angeordnet oder die Untersagungsverfügung bestandskräftig ist. In diesem Fall liegt ein personenbedingter Grund zur Kündigung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Das Arbeitsgericht Hannover hielt die
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied zu Gunsten des Lehrers und hob daher die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf. Die
Zwar könne die Untersagungsverfügung einer Landesschulbehörde eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24621
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