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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat Eilanträge von Schaustellern, die eine Zulassung ihrer Fahrgeschäfte zum Bad Kreuznacher Jahrmarkt 2010 gerichtlich durchsetzen wollten, abgelehnt.
Die Stadt Bad Kreuznach veranstaltet vom 20. bis 24. August 2010 einen
Die Eilanträge wurden von den Richtern im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, dass die Platzkapazität des Jahrmarkts erschöpft sei. So seien etwa für Autoskooter auf dem
Nach der ablehnenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts betreffend einen Kinder-Autoskooter (Beschluss vom 21.07.2010, 3 L 660/10.KO) sind damit auch die übrigen Eilanträge von Schaustellern ohne Erfolg geblieben. Verbliebene rechtliche Bedenken gegen die Vergabeentscheidungen werden im Klageverfahren abschließend zu klären sein.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz / ra-online
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