kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Dem Veranstalter eines Jahrmarktes kommt bereits bei der konzeptionellen Ausgestaltung des Marktes ein weites Gestaltungsermessen zu. Dieser erlaubt es ihm, beispielsweise auch Fahrgeschäfte, die sich an Kleinkinder richten, dann nicht zuzulassen, wenn sie mit besonderen Erschütterungen verbunden sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und bejaht damit eine Entscheidung der Stadt Bad Kreuznach, dem Betreiber eines Kinder-Autoskooters die Zulassung zum Bad Kreuznacher Jahrmarkt 2012 zu versagen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich im Oktober 2011 mit seinem Fahrgeschäft um die Zulassung mit einem Kinder-Autoskooter zum Bad Kreuznacher
Mit seiner hiergegen nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren erhobenen Klage machte der Kläger geltend, dass die Beklagte kein Platzkonzept vorweisen könne, welches eine Ablehnung so, wie sie hier erfolgt sei, rechtfertige. Die Stadt habe erst nach Vorliegen der Bewerbungen eine Auswahl unter den Kinderfahrgeschäften getroffen. Da sie zuvor weder in einer Veranstaltungs- noch in einer Platzkonzeption Kinder-Autoskooter von der Veranstaltung ausgeschlossen habe, sei auch der von ihm betriebene
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage jedoch ab. Die getroffene Auswahlentscheidung sei rechtlich nicht zu beanstanden. Die Gewerbeordnung sehe vor, dass die Teilnahme an einem
Auch sei die Beklagte rechtlich nicht gehindert, ein Platzkonzept erst nach Eingang aller Bewerbungen zu erstellen. Für eine solche Vorgehensweise spreche vielmehr, dass der Veranstalter dann anhand eines vollständigen Überblickes über das für den Markt zur Verfügung stehende Angebot festlegen könne, welche Sparten und Untersparten auf dem Platz vertreten sein sollen. Dem Interesse der Bewerber an einer Nachvollziehbarkeit von Ausschlussentscheidungen werde durch die notwendige Begründung der Ablehnung ausreichend Rechnung getragen, welche eine gerichtliche Überprüfung ermögliche.
Zudem sei das von der Verwaltung erstellte Platzkonzept schließlich auch ordnungsgemäß dem städtischen Ausschuss für Messen und Märkte zur Beschlussfassung unterbreitet und von diesem so beschlossen worden; einer Diskussion im Ausschuss über jede einzelne Bewerbung und jede ausgeschlossene Sparte und Untersparte habe es nicht bedurft. Dies gelte in Bezug auf das Fahrgeschäft des Klägers umso mehr, als Kinder-Autoskooter bereits seit vielen Jahren nicht im Platzkonzept vorgesehen seien. Sei nach alledem das Fahrgeschäft des Klägers bereits auf der Ebene der Entscheidung über die Platzkonzeption zu Recht von der Zulassung ausgeschlossen worden, so habe es einer konkreten Auswahlentscheidung zwischen diesem und sonstigen Kinderfahrgeschäften nicht mehr bedurft.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_3-K-46712KO_Stadt-darf-Zulassung-fuer-Kinder-Autoskooter-auf-Jahrmarkt-versagen~N13903
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 13903
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.