kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Durchführung von Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen ist regelmäßig rechtlich nicht zulässig, da diese gegen das Feiertagsgesetz verstoßen würde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine gewerbliche Marktveranstalterin, wollte am 20. Februar 2011 in der Sporthalle Oberwerth in Koblenz einen Floh- und Trödelmarkt durchführen. Dies lehnte die Stadt Koblenz ab, da eine solche Veranstaltung nach dem Landesfeiertagsgesetz unzulässig sei. Nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens erhob die Klägerin Klage mit dem Ziel festzustellen, dass die Ablehnung ihres Antrages auf Festsetzung eines Jahrmarktes in der Sporthalle Koblenz-Oberwerth rechtswidrig war.
Die Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz keinen Erfolg. Nach den gewerberechtlichen Bestimmungen, so das Gericht, müsse die Genehmigung für den
Das wirtschaftliche Interesse der Klägerin, den Markt auch an einem arbeitsfreien Sonn- oder Feiertag durchzuführen, rechtfertige angesichts des Zwecks des Feiertagsgesetzes, dem Schutz der Arbeitsruhe, keine andere Beurteilung. Ferner enthalte das rheinland-pfälzische Landesrecht keine Regelung, wonach solche Märkte generell vom
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_3-K-158610KO_VG-Koblenz-Flohmaerkte-an-Sonn-und-Feiertagen-unzulaessig~N11653
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11653
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.