wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 17.08.2007
2 G 1196/07  -

NPD-Infostand zur Landtagswahl 2008 ist zulässig

Keine Anhaltspunkte für Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Das Verwaltungsgericht Kassel verpflichtet auf Antrag des NPD Kreisverbandes Waldeck/Schwalm-Eder die Stadt Bad Wildungen, einen Infostand der NPD zur Landtagswahl 2008 am 18. August 2007 in der Zeit von 10.00 h bis 14.00 h auf dem Postplatz in Bad Wildungen vorläufig zu dulden.

Mit Fax vom 12.08.2007 meldete der NPD Kreisverband Waldeck/Schwalm-Eder bei der Stadt Bad Wildungen die Aufstellung eines Info-Standes zum Thema Landtagswahl 2008 am Samstag 18.08.2007 in der Zeit von 10 h bis 18 h auf den Postplatz in Bad Wildungen an.

Die nach Auffassung der Stadt Bad Wildungen hierfür erforderliche Erlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums wurde mit Verfügung vom 16.08.2007 nicht erteilt. Zur Begründung wurde dabei darauf hingewiesen, dass die NPD als verfassungsfeindlich und rechtsextrem einzustufen sei. Außerdem sei das Thema " Landtagswahl 2008" nur vorgeschoben. In Wahrheit handele es sich um eine Veranstaltung zum Todestag von Rudolf Hess. Weil die öffentliche Sicherheit und Ordnung dadurch extrem gefährdet sei, müsse die Veranstaltung verboten werden.

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Stadt Bad Wildungen nicht. Soweit der Bescheid auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abstelle, fehle es an der Darlegung konkreter Anhaltspunkte. Die von der Stadt vermutete Tarnveranstaltung zum Todestag von Rudolf Hess sei ebenfalls nicht hinreichend belegt. Hinzu komme, dass der NPD bereits im April 2007 eine Veranstaltung der hier beantragten Art genehmigt worden sei, bei der es nicht zu Beanstandungen gekommen sei.

Lägen somit nach Aktenlage keine Versagungsgründe vor, sei es der NPD vorläufig gestattet, einen Informationsstand aufzubauen, zumal auch aus versammlungsrechtlicher Sicht derzeit keine Versagungsgründe ersichtlich seien.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/07 des VG Kassel vom 17.08.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Kassel_2-G-119607-_NPD-Infostand-zur-Landtagswahl-2008-ist-zulaessig.news4714.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4714 Dokument-Nr. 4714

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.