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Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 07.06.2007
6 B 163/07 -

Angst vor gewalttätigen Auseinandersetzungen: Gericht bestätigt Verbot für Infostand der NPD in Wolfsburger Fußgängerzone

Aktion kann auch an einem anderen Tag statt finden - kein plausibler Grund für tagespolitischen Anlass

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einen Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Partei erreichen wollte, dass ihr ein Informationsstand am 8. Juni in der Wolfsburger Fußgängerzone genehmigt wird. Zuvor hatte die Stadt Wolfsburg die Genehmigung wegen Gefahren für die öffentliche Sicherheit verweigert.

Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen sei die Stadt zu Recht davon ausgegangen, dass bei Aufstellung des Informationsstandes erhebliche Gefahren für die Sicherheit des Verkehrs im Bereich Hollerplatz/Porschestraße wegen drohender gewalttätiger Auseinandersetzungen der politischen Lager entstehen könnten, führte das Verwaltungsgericht Braunschweig aus. Nach polizeilichen Erkenntnissen sei mit auch gewaltbereiten Gegenveranstaltungen zu rechnen. Zwar reiche die Gefahr von Zusammenstößen mit Andersdenkenden für das Verbot eines Informationsstandes nicht aus, wenn diese Gefahren allein auf das Verhalten Anderer und nicht auf das Verhalten des Antragstellers zurückzuführen seien: Sonst hätte es der jeweilige politische Gegner weitgehend in der Hand, politischen Zwecken dienende friedliche Aktionen Andersdenkender in Fußgängerbereichen durch die Ankündigung gewalttätiger Proteste zu verhindern. Dass eine solche Sachlage hier gegeben ist, lasse sich nach derzeitigem Erkenntnisstand jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen. Aufgrund verschiedener Äußerungen von NPD-Angehörigen gebe es derzeit keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sich die NPD an gewalttätigen Auseinandersetzungen nicht aktiv beteiligen würde und sich insgesamt von der Anwendung körperlicher Gewalt glaubhaft distanziert.

Dazu hat das Gericht im Einzelnen ausgeführt: "Der Spitzenkandidat der Antragstellerin für die Landtagswahl … wird in der Presse mit der Äußerung zitiert, an dem für den Juni geplanten Informationsstand in der Fußgängerzone würden ,mindestens zehn' Mitglieder der Antragstellerin präsent sein, auch um den Tisch ,vor Gegendemonstranten zu schützen'… Im Zusammenhang mit der Aktion der Antragstellerin am 19. Mai 2007 hat (er) nach Presseberichten geäußert: ,Das ist der Kampf um die Straße' … Im Internet hat (er) im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung zwischen Anhängern der Antragstellerin und Protestierenden, zu denen es im vergangenen Monat nach der Aufstellung eines Informationsstandes in Goslar gekommen war, im Hinblick auf zwei Politiker der SPD und der PDS ausgeführt: ,Fest steht, dass sich beide auf einen heißen Sommer einstellen können. Wir werden zeitnah weitere Verteilaktionen und Infostände … durchführen und diese künftig selber zu schützen wissen'." Außerdem heiße es in einer Stellungnahme der Polizei, die NPD habe angekündigt, mit einer größeren Personenzahl am geplanten Informationsstand zu erscheinen, "um sich notfalls wehren zu können". Die zitierten Äußerungen habe die NPD im Gerichtsverfahren nicht bestritten.

Darüber hinaus sei nicht ersichtlich, dass die NPD hinreichend zur Kooperation mit den Behörden bereit gewesen sei, um die drohenden Beeinträchtigungen des Fußgängerverkehrs und der Anlieger zu minimieren. Zu einer solchen Kooperation habe aufgrund der konkreten Umstände des Falles ein hinreichender Anlass bestanden, weil es erst kürzlich zu Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner im öffentlichen Straßenraum gekommen und nach der Einschätzung der Polizei mit massiven Gegenaktionen zu rechnen sei. Das Gewicht des mit einem Informationsstand verfolgten Interesses an einer effektiven Meinungsäußerung sei umso geringer, je weniger der Antragsteller bereit sei, bei schwierigen Konfliktlagen an einem Ausgleich seiner Interessen mit den dadurch beeinträchtigten öffentlichen Belangen mitzuwirken.

Die NPD habe schließlich auch nicht glaubhaft gemacht, dass es ihr schlechthin unzumutbar sei, die für den 8. Juni 2007 geplante Aktion zu verschieben. Es sei nicht ersichtlich, dass dafür ein tagespolitischer Anlass bestehe, "der auch unter dem Gesichtspunkt der effektiven Grundrechtsausübung einen plausiblen Grund für eine besonders dringliche Aktion an dem genannten Tag und dem genannten Ort darstellen würde".

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 07.06.2007

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