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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 26.07.2007
1 B 3216/07 -

Gleichbehandlung: NPD hat Anspruch auf Halle für Wahlkampfzwecke

Landeshauptstadt Hannover muss NPD Halle für Wahlkampf 2008 zur Verfügung stellen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Landeshauptstadt Hannover verpflichtet, der NPD die Eilenriedehalle oder die Niedersachsenhalle für den Landtagswahlkampf zur Verfügung zu stellen.

Der Landesverband der NPD begehrt aus Anlass der Landtagswahl 2008 in dem Zeitraum zwischen dem 01.09. und dem 03.10.2007 die Überlassung der Eilenriedehalle oder der Niedersachsenhalle für eine Wahlkampfveranstaltung. Einen entsprechenden Antrag lehnte das Hannover Congress Centrum (HCC) - ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt - unter Berufung auf eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Juni ab.

NPD hat Anspruch auf Gleichbehandlung

Nach Auffassung des Gerichts hat die NPD aus § 5 Parteiengesetz einen Anspruch darauf, dass ihr die Niedersachsenhalle oder die Eilenriedehalle für eine Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Solange die Partei nicht verboten sei, habe sie einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen politischen Parteien, denen diese Hallen ebenfalls zur Verfügung gestellt würden. Auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung könne sich die Stadt nicht berufen. Zum einen gebe es hierfür keine konkreten Anhaltspunkte, zum anderen sei es Aufgabe der Polizeibehörden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu halten. Schließlich bleibe es dem HCC unbenommen, den Abschluss eines Mietvertrages von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 30.07.2006

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