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Die Untersagungsverfügung gegenüber zweier Gaststätten bezüglich der Außenbewirtschaftung in der Heidelberg Altstadt sind zu Recht erlassen worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Fall betreiben zwei Gastwirte in der Unteren
Die Kläger machten geltend, für einen Straßenverkauf von Getränken sei eine
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Zur Begründung hat das Gericht in seinen Urteilen ausgeführt: Die Bewirtung auf der
Die Kläger seien, nachdem bei ihnen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 12314
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