wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 19.12.2019
10 K 6804/19 -

Schüsse auf Haustauben können Widerruf von Waffenbesitzkarten rechtfertigen

Abfeuern eines Gewehres auch mit Platzpatronen in Wohngebiet unzulässig

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass bei einem Waffenbesitzer, der in einem Wohngebiet auf Tauben schießt, die Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit widerrufen und der Jagdschein für ungültig erklärt werden darf.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich der Antragsteller mit einem Eilantrag gegen eine waffenrechtliche Verfügung des zuständigen Landratsamts, mit der seine Waffenbesitzkarten wegen Unzuverlässigkeit widerrufen wurden und sein Jagdschein für ungültig erklärt wurde. Seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ergebe sich daraus, dass er seit Jahren regelmäßig mit einem Gewehr durch das Wohngebiet gehe und auf Tauben schieße. Der Antragsteller, der bereits 2017 ein von ihm als Hausschwein gehaltenes Wildschwein erschossen hatte, hielt die Verfügung für rechtswidrig, weil er die Tauben lediglich von seiner Solaranlage habe vertreiben wollen, welche die Tauben mit ihrem Kot verunreinigt hätten, was zu erheblichen Stromertragseinbußen geführt habe. Er habe immer die Kugel aus der Patrone entfernt und die Hülse somit quasi als Platzpatrone verwendet. Die Tauben seien weder verletzt noch getötet, sondern lediglich vergrämt worden.

Verhalten des Waffenbesitzers rechtfertigt Widerruf der Waffenbesitzkarte

Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht gefolgt. Die Widerrufsentscheidung des Landratsamtes erweise sich nach Aktenlage als rechtmäßig. Es sei nicht erlaubt, ein Gewehr - auch nur mit Platzpatronen - ohne eine entsprechende Erlaubnis im Wohngebiet abzufeuern. Denn auch bei einer derartigen Vorgehensweise bestehe beim Abfeuern im Wohngebiet Lebensgefahr, da man damit rechnen müsse, dass der Schütze Patronen übersehen habe, etwa die Patrone im Lauf, oder dass er beim Entfernen der Kugeln unsorgfältig gearbeitet habe. Der Antragsteller sei nicht einsichtig, er meine im Gegenteil, durch sein vermeintlich besonders kluges Vorgehen die waffenrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Sein Verhalten rechtfertige die Annahme, dass er auch in Zukunft Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werde bzw. mit diesen Gegenständen unsachgemäß umgehen werde. Im Übrigen habe die Jagd während der Schonzeiten zu ruhen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Karlsruhe_10-K-680419_Schuesse-auf-Haustauben-koennen-Widerruf-von-Waffenbesitzkarten-rechtfertigen~N28297

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28297 Dokument-Nr. 28297

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.