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Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt getroffene Auswahl von dctp für Sendezeiten im Fernsehprogramm RTL rechtmäßig ist. Der Eilantrag des Konkurrenten Focus TV, der gegen diese Auswahlentscheidung Klage erhoben und in einem Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage begehrt hatte, blieb damit erfolglos.
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hatte Sendezeiten für unabhängige Dritte (so genannte Fensterprogramme) im Fernsehprogramm
Gegen diese Auswahlentscheidung hat Focus TV vor dem Verwaltungsgericht Hannover Klage erhoben und in einem Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage begehrt. Im Falle des Erfolges dieses Antrages wären bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage SPIEGEL-TV und stern-tv bei
Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag von Focus TV jedoch ab. Die erneute Auswahl von dctp durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt sei bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Überprüfung rechtmäßig. Insbesondere der Vorwurf von Focus TV, dctp sei im Verhältnis zu
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
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Dokument-Nr. 17277
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