wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 10.12.2008
7 B 3949/08 -

Verwaltungsgericht bestätigt im Eilverfahren Entscheidung der Landesmedienanstalt, Fensterprogrammlizenz bei RTL an AZ Media zu vergeben

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat am 10.12.2008 einen Eilantrag der Produktionsfirma FormatSchmiede gegen die Entscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), eine der beiden Fensterprogrammlizenzen bei RTL wiederum an die Konkurrentin AZ Media zu vergeben, abgelehnt.

Nach dem Rundfunkstaatsvertrag muss RTL zur Vielfaltssicherung unabhängigen Dritten Sendezeit einräumen. Wer diese Sendezeit füllt, entscheidet die NLM nach Erörterung mit RTL im Benehmen mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Die NLM teilte die zur Verfügung stehende Sendezeit in zwei Sendezeitschienen auf. Für die zweite dieser beiden Sendezeitschienen (bestehend aus zwei Programmplätzen: Montag 0.45 Uhr bis 1.15 Uhr und Montag 23.30 Uhr bis 0.00 Uhr) bewarben sich unter anderem die Produktionsfirmen FormatSchmiede und AZ Media. Letztere war bereits für die vergangenen fünf Jahre ausgewählt worden. Nun wählte die NLM die AZ Media erneut aus, ließ sie für weitere fünf Jahre als Fensterprogrammveranstalter für die zweite Sendezeitschiene bei RTL zu und lehnte die Bewerbung von FormatSchmiede ab. Hiergegen hat FormatSchmiede Klage erhoben. Zugleich beantragte FormatSchmiede in einem gesonderten Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage, um zu verhindern, dass AZ Media weiter sendet. Außerdem verlangte FormatSchmiede, dass ihr die Lizenz vorläufig erteilt wird.

Diese Anträge von FormatSchmiede blieben im Eilverfahren erfolglos. Das Gericht stellte fest, dass die NLM das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt habe. Da es sich um ein Ausschreibungsverfahren handele, sei die NLM nicht verpflichtet gewesen, die FormatSchmiede vor der Auswahl- und Zulassungsentscheidung gesondert anzuhören. Auch in der Sache sei die Auswahl der AZ Media nicht zu beanstanden, die im Einvernehmen mit RTL und im Benehmen mit der KEK erfolgt sei. Im Gegensatz zur Rüge von FormatSchmiede werde die AZ Media nicht von der Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG), der Beteiligungsgesellschaft der SPD, mittelbar über die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG beherrscht. Dies habe auch die KEK erneut festgestellt. Die von AZ Media veranstalteten Informationssendungen steigerten auch die Vielfalt bei RTL. Es sei rechtlich nicht zu beanstanden, dass die NLM dem Lizenzierungsantrag der AZ Media mit der Begründung den Vorzug gegeben habe, diese stehe für ein höheres Maß an Programmvielfalt, weil sie beabsichtige, Teile ihres Fensterprogramms von zwei unabhängigen Produktionsfirmen zuliefern zu lassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 11.12.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hannover_7-B-394908_Verwaltungsgericht-bestaetigt-im-Eilverfahren-Entscheidung-der-LandesmedienanstaltFensterprogrammlizenz-bei-RTL-an-AZ-Media-zu-vergeben.news7140.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7140 Dokument-Nr. 7140

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.